Weitere Informationen über Langenfeld
<-> Denkmalschutz AfA - Denkmalschutz Absetzung für Abnutzung, kurz Denkmalschutz AfA ist gesetzlich im Einkommensteuergesetz EStG verankert und beschreibt die Möglichkeiten für Kapitalanleger und Eigentümer, mit einer denkmalgeschützten Immobilie Steuern zu sparen und von besonders hohen Abschreibungen zu profitieren. Im Kern wird ein Kapitalanleger einer denkmalgeschützten Immobilie bei den Investitions- und Instandhaltungskosten erheblich entlastet. Damit belohnt der Staat Eigentümer, die denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland sanieren und somit zukünftigen Generationen erhalten. Mittels Denkmalschutz AfA kann der Aufwand einer Sanierung über zehn bis zwölf Jahre komplett abgeschrieben werden. Investititionen, die dem Werterhalt der denkmalgeschützten Immobilie dienlich sind können besonders steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei sind die Vorschriften des EStG zu beachten. <->
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